Privatstädte

Robson Hatsukami Morgan on Unsplash (CC0)

Von Dr. Titus Gebel

Stellen Sie sich ein System vor, in dem Ihnen ein privates Unternehmen als „Staatsdienstleister“ Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum bietet. Diese Leistung umfasst innere und äußere Sicherheit, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung. Sie zahlen einen vertraglich fixierten Betrag für diese Leistungen pro Jahr. Der Staatsdienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann diesen „Bürgervertrag“ mit Ihnen später nicht einseitig ändern. Sie als „Vertragsbürger“ haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird und einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst, können aber auch machen, was Sie wollen, begrenzt nur durch die Rechte der anderen und die sonstigen überschaubaren Regeln des Zusammenlebens. Das schließt ein, sich mit anderen für alle möglichen Zwecke zusammen zu schließen. Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Staatsdienstleister werden vor unabhängigen Schiedsgerichten verhandelt, wie im internationalen Handelsrecht üblich. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab, und er geht in die Insolvenz. Er hat also ein wirtschaftliches Risiko und daher einen Anreiz, seine Kunden gut und vertragsgemäß zu behandeln.

Dieses System heißt Freie Privatstadt. Auf den ersten Blick mag es unerhört radikal oder utopisch erscheinen. Allerdings nutzen wir den Dienstleistungsansatz bereits sehr erfolgreich in anderen Bereichen unseres Lebens. Der Übertrag auf unsere Gesellschaftsordnung stellt lediglich den letzten Schritt einer bereits im Gange befindlichen Entwicklung dar. Das Neue ist, dass das Zusammenleben auf rein privatwirtschaftlicher Ebene stattfindet, aber das System trotzdem in der Lage ist, sämtliche von Bewohnern bisheriger Staaten nachgefragten Leistungen zu erbringen. Und zwar besser, billiger und mit weit höheren Freiheitsgraden für die Kunden bzw. Vertragsbürger. Die Hauptelemente des freien Marktes werden einfach auf das Zusammenleben übertragen, nämlich der freiwillige Leistungsaustausch, das Recht, Angebote abzulehnen, der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Machtbegrenzungsmittel und Qualitätsfilter. Da die Teilnahme an der Freien Privatstadt freiwillig ist, muss das Konzept dauerhaft attraktiv sein, sonst kommt niemand oder die Bewohner wandern wieder ab.

Gerade die Konstruktion als Dienstleistungsvertrag hat den Vorteil, dass sie bereits erprobt und bewährt ist. Sie entspricht dem, was wir aus den privaten Geschäften des täglichen Lebens kennen. Sei es der Brötchenkauf beim Bäcker, der Abschluss einer Versicherung oder die Beauftragung eines Steuerberaters. Stets liegt ein gegenseitiger, einvernehmlich geschlossener Vertrag zu Grunde. Dieser regelt, welches Produkt oder welche Dienstleistung zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis zu liefern ist. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag – wie beim Bäcker – nur durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen ist. Der Käufer weiß, dass sein Vertragspartner ein wirtschaftliches Interesse hat; dieser muss ihm weder Gemeinwohl noch Menschheitsrettung als Motive vorgaukeln. Bei Streitigkeiten kann man sich an unabhängige Gerichte oder Schiedsstellen wenden. Kein Verkäufer würde damit durchkommen, dass er nachträglich einseitig den Vertragsinhalt ändert („Sie zahlen ab jetzt das Doppelte, bekommen dafür aber eine zusätzliche Leistung, die sie nicht bestellt haben“) oder er eine Streitschlichtung ausschließlich durch eigene Einrichtungen erlaubt.

Der Bürgervertrag

In einer Freien Privatstadt ist jeder Souverän Seiner Selbst, der aufgrund freiwilliger Vereinbarung einen echten Vertrag mit einem mehr oder weniger gewöhnlichen Dienstleister abgeschlossen hat: den Bürgervertrag. Beide Parteien sind formal gleichberechtigt und somit rechtlich auf Augenhöhe. An die Stelle des Verhältnisses Obrigkeit-Untertan tritt das Verhältnis Kunde-Dienstleister. Anders als in herkömmlichen Systemen, wo der Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet ist, ohne ein korrespondierendes Leistungsrecht zu haben, stehen in einer Freien Privatstadt Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung. Beide Vertragspartner haben einen Anspruch auf Vertragserfüllung, das heißt, der Betreiber kann vom Vertragsbürger die Zahlung des festgesetzten Beitrags verlangen, aber eben keine zusätzlichen Beträge. Der Vertragsbürger wiederum kann vom Betreiber einklagen, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, indem er etwa Sicherheit und ein funktionierendes Zivilrechtssystem gewährleistet. Wer der Betreibergesellschaft gerade vorsteht oder wem diese gehört, ist für das Funktionieren des Modells ohne Belang.

Eine Freie Privatstadt ist mithin keine Utopie, sondern vielmehr eine Geschäftsidee, deren funktionale Elemente bereits bekannt sind und die lediglich auf einen anderen Sektor übertragen werden, nämlich den des Zusammenlebens. Im Grunde stellt der Betreiber als Dienstleister nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft ergebnisoffen im Sinne einer „spontanen Ordnung(Hayek) entwickeln kann.

Das Miteinander in Freien Privatstädten beruht auf wenigen Grundsätzen. Die Leitprinzipien sind Selbstbestimmung und Privatautonomie. Für das Zusammenleben gilt die Goldene Regel wie sie in dem Sprichwort „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg’ auch keinem anderen zu“ zum Ausdruck kommt; daneben das Prinzip do ut des („Ich gebe, damit Du gibst“), also die Erkenntnis, dass Leistung auf Gegenleistung beruht; schließlich das Freiwilligkeits- bzw. Nichtaggressionsprinzip, mithin der Vorrang von freiwilliger Kooperation gegenüber Zwang und Enteignung, auch für vermeintlich gute Zwecke. Zur Einhaltung dieser Grundregeln können oder müssen auch Zwangsmittel angewendet werden. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße führen zudem zum Ausschluss aus der Privatstadt. Zur Freiwilligkeit gehört das Recht, den Aufenthalt in der Freie Privatstadt jederzeit ohne Hürden wieder zu beenden.

Freie Privatstädte erwarten von ihren Vertragsbürgern Mündigkeit und Selbständigkeit. Dazu gehört die Übernahme von Verantwortung für sich und andere, die Stärkung von Familie und kleinen Gemeinschaften, sowie Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten. Dafür winken die Freude und Zufriedenheit, sein Leben aus eigener Kraft nach eigenen Vorstellungen meistern zu können. Langfristig wächst auf diese Weise eine Gemeinschaft von selbstbewussten, aufgeweckten und wirklichkeitsbezogenen Menschen heran.

Die Veränderungssperre zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung in einer Freien Privatstadt ist der Bürgervertrag. So können sich zwar die Bewohner auf eine Interessenvertretung einigen und etwa einen Gemeinderat etablieren. Aber auch wenn 99 Prozent der Bewohner dort mitmachen und sich freiwillig den Mehrheitsentscheidungen unterwerfen, hat dieses Gremium kein Recht, dem übrigen einen Prozent , die damit nichts zu tun haben wollen, seine Ideen aufzuzwingen. Das ist genau der Punkt, an dem staatliche Systeme regelmäßig scheitern: die dauerhafte Gewährleistung der individuellen Freiheit.

In einer Freien Privatstadt ist aber von vornherein bekannt, dass es nicht möglich ist, seine eigenen Wertvorstellungen anderen aufzuzwingen. Die Legitimität dieses Systems steht dabei außer Frage. Schließlich hat jeder einzelne Bürger einen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen, welcher die herrschende Ordnung und die dazugehörigen Regelungen abschließend beschreibt. Während freiwillige Initiativen und Zusammenschlüsse ohne weiteres möglich sind, gibt es kein Forum, das es ermöglicht, die Rechtsposition anderer Vertragsbürger gegen deren Willen zu eigenen Gunsten oder im Hinblick auf ein selbstdefiniertes Gemeinwohl abzuändern. Politische Aktivisten, Lobbyisten oder Trittbrettfahrer, die aufgrund ihrer Nähe zur Macht nach Subventionen oder leistungslosem Einkommen streben, laufen ins Leere. Verteilungskämpfe und das Aufwiegeln gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander gehören der Vergangenheit an: es gibt dabei nichts mehr zu gewinnen.

Jeder Vertragsbürger kann sich in einer Freien Privatstadt vielmehr darauf verlassen, dass sein Leben, seine Freiheit und sein Eigentum keinen politischen Unwägbarkeiten ausgesetzt sind. Er braucht sich nicht in politische Streitfragen einzumischen und erleidet dadurch keine Nachteile. Er muss nicht seine Zeit und Energie darauf verwenden, Freiheitseinschränkungen abzuwehren. Jeder Einzelne hat eine weit bessere Möglichkeit, sein Leben entsprechend seinen Wertvorstellungen zu gestalten. In herkömmlichen Staaten hingegen wird er gezwungen, ein ganzes Bündel von Leistungen abzunehmen und zu finanzieren, die er möglicherweise gar nicht will. Dies verhindert, dass er freie Mittel so einsetzen kann, wie sie seinen Vorstellungen und seiner Lebenssituation besser entsprechen.

Der rechtliche Weg zur Freien Privatstadt

Wie kommen wir dahin? Um eine Freie Privatstadt umzusetzen, ist innere Autonomie notwendig. Dies bedeutet nicht zwingend völkerrechtliche Souveränität, aber zumindest das Recht, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Zur Etablierung einer Freien Privatstadt bedarf es daher einer vertraglichen Vereinbarung mit einem bestehenden Staat. In diesem Vertrag räumt der „Gastgeberstaat“ der Betreibergesellschaft das Recht ein, auf einem abgegrenzten Territorium die Freie Privatstadt gemäß den vereinbarten Bedingungen zu errichten.

Staaten können aus einem einzigen Grund für ein solches Konzept gewonnen werden: Wenn sie sich Vorteile davon versprechen, in der Regel durch Investitionen, Arbeitsplätze, erhöhte Einnahmen. Das können Freie Privatstädte bieten. Bestehende Staaten dazu zu bewegen, einen Teil ihrer Souveränität aufzugeben, ist sicherlich keine leichte Aufgabe. Trotzdem erscheint dieser Weg einfacher, als bestehende Systeme „von innen“ in Richtung auf mehr Freiheit, Rechtssicherheit und Selbstverantwortung zu verändern.

Gewinnerfordernis und Wettbewerb mit anderen Systemen zwingen den Betreiber einer Freien Privatstadt dazu, sein Produkt permanent zu verbessern und die Ressourcennutzung zu optimieren. Jede Entscheidung die er trifft, hat unmittelbare Auswirkungen. Erhöht dies die Zufriedenheit der Bewohner bzw. wird diese durch Sparmaßnahmen nicht vermindert? Mit anderen Worten: werden dadurch in letzter Konsequenz höhere Einnahmen als Ausgaben generiert? Falls ja, wird Gewinn erzielt und der Unternehmenswert der Freien Privatstadt erhöht. Falls nein, muss die Maßnahme rückgängig gemacht oder verbessert werden. Eine solche Effizienz wird von staatlichen Ordnungen niemals erreicht werden können.

Letztlich wird der Markt, nicht Politiker, Intellektuelle, Journalisten oder die momentane Mehrheitsmeinung, darüber entscheiden, ob Freie Privatstädte ein Erfolg werden. Denn die Heimat der Zukunft wird Wahlheimat sein. Die Menschen sind rein technisch viel mobiler als früher und die Bindung an einen festen Ort, ein Land oder eine Region ist aus vielerlei Gründen schwächer geworden. Die zunehmende Vernetzung der Welt sorgt dafür, dass sich neue Erkenntnisse schneller verbreiten als früher. Dazu gehört die Kunde des Bestehens von Alternativen. Verweigert ein Staat entsprechende Angebote, wird ausgewandert. Die zunehmende Abwanderung erhöht dann wiederum den Druck im Inland, etwas zu ändern. Deshalb haben Freie Privatstädte tatsächlich das Potenzial, die Welt zu verändern, auch wenn sie auf lange Zeit Nischenprodukte bleiben werden.

Weiterführende Literatur

Gebel, Titus. Freie Privatstädte: Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt. Aquila Urbis, 2018.

Titus Gebel

Dr. Titus Gebel ist Jurist sowie Gründer und CEO von Free Private Cities Inc. Er studierte und promovierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er ist Gründer der Deutschen Rohstoff AG, welche er bis 2014 als Vorstandsvorsitzender leitete.