Konstitutionalismus

Constitutional Convention Wikimedia Commons (CC0)

Von Timothy Sanderfur mit freundlicher Genehmigung von libertarianism.org

Konstitutionalismus ist der Versuch, der Regierung ein übergeordnetes Gebot aufzuerlegen, sodass die Amtsinhaber nicht selbst über die Grenzen ihrer Verfügungsgewalt entscheiden können. So, wie das Gesetz die Handlungen von Individuen begrenzt, so begrenzt eine Verfassung das Handeln der Regierung. Es entspricht dadurch einem „Gesetz über Gesetze.” In der Abwesenheit einer Verfassung ist die Regierungsgewalt letztlich willkürlich und ihre Entscheidungen eher eine Frage von Dekreten als von wohlüberlegten und allgemeinen Prinzipien. Eine solche Gesellschaft kann nur wenig oder keinen Schutz für individuelle Rechte, Wohlstand oder die Herrschaft des Gesetzes bieten.

Obwohl manche Autoren den Begriff der Verfassung so weit gefasst haben, dass er jede Institution umfasst, die dazu beiträgt, eine Gesellschaft zu ,konstituieren’ – einschließlich Sprachen oder religiösen Traditionen – bezieht sich der Begriff bei präziser Verwendung auf politische Arrangements, die festlegen, unter welchen Bedingungen die Regierung agiert. Verfassungen können schriftlich festgehalten sein wie in den Vereinigten Staaten oder nicht-schriftlich wie in England.

Der Konstitutionalismus in der westlichen Tradition begann mit antiken Gesetzgebern wie Kleisthenes von Athen, der die Stämme der Stadt reorganisierte und Regeln für die Beteiligung an der Gesetzgebung setzte. Die frühesten bekannten verschriftlichten Verfassungen, wie die der Irokesen-Föderation oder die Verfassung San Marinos, ähneln Verträgen oder Statuten, die den Amtsträgern Beschränkungen auferlegten. Die ersten schriftlichen Verfassungen im engeren Sinn sind wahrscheinlich die des britischen Commonwealth und der amerikanischen Kolonien. Letztere wurden entweder als königliche Freibriefe oder als improvisierte Vereinbarungen wie dem Mayflower-Vertrag gestaltet.

Verfassungsmäßiges Regieren steht im Gegensatz zum Regieren per Dekret; das Verhältnis des Gesetzes zur Macht ähnelt dem zwischen Willen und Begründung. Der Unterschied besteht darin, ob das Regierungshandeln auf einem übergeordneten und für sich genommen gerechtfertigten Zweck beruht oder auf simplen ,ipse dixit‘: einer bloßen Zurschaustellung von Macht. Entsprechend hat eine Verfassung grundsätzlich drei Zwecke:

  1. dem staatlichen Handeln stabile und vorhersagbare Grenzen aufzuerlegen;
  2. ein umfassendes Verständnis und eine ausgiebige Debatte über Veränderung dieser Grenzen sicherzustellen;
  3. der Regierung vorzuschreiben, für das allgemeine Wohl statt willkürlich zum Nutzen weniger politischer Insider zu handeln.

Nationen mit ungeschriebenen Verfassungen haben oft darunter gelitten, dass ihre Vieldeutigkeit politischen Akteuren erlaubt hat, ihre Macht auf neue, unvorhersehbare Weise auszudehnen – was wiederum dazu beiträgt, zukünftige Machtausdehnung zu fördern. Beispielsweise erlebte England im frühen 17. Jahrhundert eine große Verfassungskrise, als James I. und seine Nachfolger Ansprüche auf absolute Herrschaft erhoben, einschließlich der Befugnis, ohne das Parlament zu regieren. Dieser königliche Machtanspruch kollidierte mit den Ansichten den frühen Whigs, die glaubten, eine souveräne Macht könne nur existieren, wenn der König gemeinsam mit dem Parlament herrsche. Der folgende Konflikt führte in einen Bürgerkrieg und zur Anerkennung zahlreicher Dokumente und Prinzipien, die die heutige Verfassung Englands kennzeichnen, etwa die Petition of Rights, die Bill of Rights und das Prinzip der parlamentarischen Souveränität.

Obwohl das Aufkommen schriftlicher Verfassungen dazu beitrug, solche Kontroversen zu verhindern, haben Systeme, in denen die Verfassung häufig umgeschrieben wird, an ähnlichen oder schlimmeren Folgen zu leiden, da dies die Regierungen instabil und unvorhersehbar macht. Dies gefährdet individuelle Rechte und verhindert Investitionen und Innovationen. Peru beispielsweise erlebte im 20. Jahrhundert fünf verschiedene Verfassungen, was ein Grund für seine gut bekannten politischen und wirtschaftlichen Probleme ist. Um diese Veränderlichkeit abzuwenden, drängte James Madison seine Landsleute, eine fast religiöse Ehrfurcht für ihre Verfassung zu empfinden.

Wenn der Konstitutionalismus seine limitierende Funktion erfüllen und die politische Ordnung stabilisieren soll, ist es essentiell, dass sich die Regierung auch tatsächlich daran hält. Regimes wie die Sowjetunion hatten schriftliche Verfassungen, die explizite Garantien gewisser individueller Rechte enthielten, einschließlich der Meinungsfreiheit. Dennoch waren die tatsächlichen Handlungen der Regierung komplett willkürlich und nahmen keine Rücksicht auf die Verfassung. Folglich war die Sowjetunion ein gesetzloser Staat, was die Ansicht Friedrich von Hayeks stützt, ein totalitärer Staat sei einer, in dem das Gesetz abgeschafft sei.

Über die Vorhersehbarkeit hinaus trägt der Konstitutionalismus dazu bei, dass Änderungen in der Reichweite und Gestaltung des Staates ausgiebiger Diskussion unterworfen werden, ehe sie implementiert werden, und dass solche Änderungen so unmissverständlich wie möglich sind. Wo die Ausgestaltung der Regierung drastisch verändert werden kann, ohne dass eine ordentliche öffentliche Diskussion sowie unzweideutige Verfassungsänderungen stattgefunden hätten, ist die Legitimität dieser Änderungen zu bezweifeln und die individuellen Rechte bedroht. Squealers mitternächtliche Änderungen der Sieben Gebote in George Orwells „Farm der Tiere“ ist eine wohlbekannte literarische Umsetzung dieses Prinzips. Ein kürzer zurückliegendes Beispiel ist die Debatte, die Bruce Ackerman und andere durch ihre Behauptung ausgelöst haben, die Erweiterung der Kompetenzen des Bundes während des New Deals sowie die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, diese Erweiterungen aufrechtzuerhalten – kämen einem ungeschriebenen Zusatzartikel der Verfassung gleich. Doch solche „Zusatzartikel”, die ohne formelle öffentliche Zusatzartikel eingesetzt werden – können nicht legitimerweise als Wille des Volkes angesehen werden und liefern einen bedrohlichen Präzedenzfall für die Manipulation der Verfassung durch ungewählte Eliten.

James Buchanan hat argumentiert, es sei eine wichtige Rolle der Verfassung, die Möglichkeit von gesetzlicher Umverteilung von Reichtum und Chancen zwischen Interessengruppen zu verhindern. Eine Anforderung an Gesetze, allgemein anwendbar zu sein, würde den Anreiz für Lobbyisten herabsetzen, „in Mittel zu investieren, um unterschiedliche oder diskriminierende Behandlung zu sichern.” James Madison sah Folgendes als Kern, wenn nicht sogar als Kernmerkmal einer Verfassung an: „In einer Gesellschaft in einem Zustand, wo eine stärkere Fraktion sich ohne Weiteres zusammentun und die Schwächeren unterdrücken kann, darf die Herrschaft so sehr als gesetzlos bezeichnet werden wie in einem Naturzustand, in dem das schwächere Individuum nicht gegen die Gewalt der Starken geschützt wird. Früh in der amerikanischen Geschichte ist die „Klausel für ein angemessenes Verfahren” als generell erforderlich für einen „wirklich angemessenes Verfahren“  gelesen worden; und Cass R. Sunstein, der ansonsten eher wenig Verständnis gegenüber dem liberalen Konstitutionalismus äußert, hat argumentiert, dass sich diese Klausel „auf ein Übel bezog: der Verteilung von Ressourcen und Chancen von einer Gruppe zur anderen einzig aufgrund der Tatsache, dass eine die größere politische Macht innehat, um zu erreichen, was sie will.” Allerdings ist eine solche Einrichtung nicht ausreichend; denn ebenso, wie Mehrheiten versuchen werden, die Gesetzgebung zu ihrem eigenen Vorteil zu verändern, werden sie auch ein konstitutionelles System favorisieren, dass die Wahrscheinlichkeit für eine derartige Gesetzgebung maximiert. Die Lockerung der „Klausel für ein angemessenes Verfahren“ muss als Schritt in diese Richtung gewertet werden

Da verschiedene Interpretationen der Verfassung zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen werden, sind Debatten über solche Interpretationsfragen oft stark politisch aufgeladen. In den Vereinigten Staaten tendiert der liberale Konstitutionalismus dazu, den ‚Originalismus‘ oder ‚Textualismus‘ zu betonen. Ersterer meint die Auffassung, die Verfassung müsse so interpretiert werden, wie zur Zeit ihrer Ratifizierung. Letzteres ist die Sichtweise, die Verfassung solle nicht ,weit’, sondern strikt  wörtlich ausgelegt werden. Die ‚lebendige Verfassung‘ hingegen wird tendenziell von jenen unterstützt, die sich eine ausgedehnte Regierungstätigkeit jenseits der von der Verfassung gesetzten Schranken wünschen. So autorisiert etwa eine weite Auslegung der Handelsklausel, die ursprünglich als beschränkte Bewilligung einer bundesbehördlichen Autorität gedacht war, momentan die Bundesregierung, nahezu willkürlich in jeder Beziehung zu agieren, die irgendwie mit kommerziellen Unternehmen noch im abgeschwächtesten Sinn zusammenhängt; dementsprechend wird eine ordentliche verfassungsmäßige Regierung durch eine ersetzt, die die Grenzen ihrer Autorität selbst festlegt. Daher beschreibt Roger Pilon derartige Interpretationen so: „Die Politik triumphiert über das Recht.”

Der liberale Konstitutionalismus basiert auf den Theorien von James Madison und anderen klassisch Liberalen, deren Sichtweisen von John Quincy Adams, dessen Protégé Charles Sumner und anderen Abolitionisten und radikalen Republikanern der Bürgerkriegsära aufgegriffen wurden; einschließlich Lysander Spooner, Gerrit Smith und Frederick Douglass. Diese republikanischen Konstitutionalisten machten sich naturrechtsbasierte Theorien zu eigen, wobei sie argumentierten, dass der Schutz dieser Rechte das übergeordnete Ziel der Verfassung sei. Diese Denker betonten die Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung als Referenzpunkt für Interpretationen oder sogar als bindendes Gesetzdokument;  eine Theorie, die jüngst als liberaler Originalismus bezeichnet wurde.

Im frühen 20. Jahrhundert gewannen die progressiven Theorien des ,lebendigen Konstitutionalismus‘ und des Rechtspositivismus, die Naturrechte zurückwiesen und Recht schlicht als den Willen des Gesetzsgebers ansehen, stark an Popularität. Während der 1930er Jahre übernahm sie schließlich auch der Oberste Gerichtshof, wobei er die Vorstellung von Naturrecht  fast vollständig aufgab. Stattdessen behandelt der Gerichtshof die Gesetzgebung so, dass sie häufig willkürlich sein kann, mit geringer oder ohne verfassungsmäßige Beschränkung. Im gegenwärtigen Obersten Gerichtshof hat nur der Richter Clarence Thomas ausdrücklich eine naturrechtliche Auffassung der Verfassungs befürwortet; doch seine Verteidigung der Sichtweise, die Verfassung sei eine Liga souveräner Staaten und seine Weigerung, die ,Klauseln für einen angemessenen Prozess‘ zu befürworten, disqualifizieren ihn als wahren liberalen Konstitutionalisten.

Weiterführende Literatur (Auszug)

Buchanan, James M. “Generality as a Constitutional Constraint.” The Collected Works of James M. Buchanan. vol. 1. Geoffrey Brennan, Hartmut Kliemt, and Robert D. Tollison, eds. Indianapolis, IN: Liberty Fund, 1999. 427.

Cooley, Thomas. A Treatise on Constitutional Limitations. Boston: Little, Brown, 1868.

Hayek, Friedrich. Law, Legislation and Liberty: Vol 2. The Mirage of Social Justice. Chicago: University of Chicago Press, 1978.

Timothy Sandefur

Timothy Sandefur ist Autor und Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht. Er studierte am Chaffey College, Hillsdale College und der Chapman University. Er arbeitet beim Goldwater Institute in Arizona.